Fahrgastinformation Arbeitszeitvorschriften für das Fahrpersonal

Der Bus ist mit Abstand das sicherste Reiseverkehrsmittel. Hierfür sorgen vor allem ein hohes technisches Fahrzeugniveau und das verantwortungsbewusste Handeln von Disponenten und Fahrern.

Um die Sicherheit im Busreiseverkehr zu gewährleisten, sind maximale Lenk- und Ruhezeiten gesetzlich vorgeschrieben. Für Fahrten innerhalb Deutschlands und der EU einschließlich Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Schweiz gelten folgende Bestimmungen:

  • Pausen und Lenkzeitunterbrechungen

    Nach einer reinen Lenkzeit von 4 ½ Stunden muss der Fahrer eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Diese Lenkzeitunterbrechung darf auch in zwei Abschnitte aufgeteilt werden, wovon der erste mindestens 15 Minuten und der zweite mindestens 30 Minuten betragen muss. Sind zwei Fahrer an Bord, müssen sich die Fahrer spätestens alle 4 ½ Stunden am Lenkrad ablösen.
  • Höchstlenkzeit

    Innerhalb einer Woche dürfen Fahrer an 2 Tagen jeweils maximal 10 Stunden, ansonsten höchstens 9 Stunden pro Tag das Fahrzeug lenken.
  • Tagesruhezeit

    Wenn das Fahrpersonal aus einem Fahrer besteht, muss dieser innerhalb eines 24- Stunden-Zeitraumes, der mit dem Arbeitsantritt beginnt, eine Tagesruhezeit von regelmäßig 11 Stunden, mindestens aber 9 Stunden(3x wöchentlich zulässig) einlegen. Alternativ kann der Fahrer innerhalb von 24 Stunden nach Arbeitsantritt eine sog. unterbrochene Tagesruhezeit von 12 Stunden einlegen, wovon der erste Abschnitt mindestens 3 Stunden und der zweite Abschnitt mindestens 9 Stunden betragen muss. Wird die Busfahrt von zwei Fahrern durchgeführt, müssen diese innerhalb eines Zeitraumes von 30 Stunden ab Arbeitsantritt eine Tagesruhezeit von mindestens 9 Stunden einlegen.
  • Wochenruhezeit

    In jeder Woche und nach spätestens 6 Tagen (144 Std.) seit der letzten Wochenruhezeit ist eine Wochenruhezeit von 45 Stunden einzulegen, die jede zweite Woche auf 24 Stunden reduziert werden kann.